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Ausführliche Ausführung der markanten Geschichte
von Burgkunstadt und der Freiwilligen Feuerwehr
In der langen Reihe der Unglücksfälle und Katastrophen, von denen natürlicherweise auch unsere Stadt im Laufe ihrer
insgesamt annähernd 1200 jährigen Geschichte nicht verschont blieb, nehmen neben Seuchen und Kriegsverwüstungen
die Brände eine exponierte Stellung ein. Deshalb ist die Geschichte des Feuerschutzes in Burgkunstadt weiter in die
Vergangenheit zurückreichend, als es das Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr im Juli 1864 auszudrücken vermag.
Nachfolgend einige markante Ereignisse aus der Geschichte unserer Stadt:
1328 "oppidum et castrum iam desolatum", d.h., Stadt und zerstörte Burg.
1430 Hussiten brennen Burgkunstadt
1460 Bischof Georg I. an Herzog Wilhelm von Sachsen: "Die Marktgräflichen haben unsere Stadt (Burgkunstadt) zu Grunde
verbrannt". Selbst 1511 wohnten noch mehrere Bürger in Hütten auf ihrer Hofstadt Folgen des großen Brandes, oder einer
neuen Katastrophe?
1525 Im Bauernkrieg brennt möglicherweise die Altenburg (1575 wieder aufgebaut).
1533 Erneuter Brand im Marktgräflerkrieg.
1584 Am 21. Mai verursacht ein Brand in den Badstuben innerhalb einer halben Stunde das Abbrennen von 24 Häusern
beiderseits der Judengasse. Dabei vermochten sich elf Badende kaum zu retten und verloren ihre Kleider.
1633 Während des 30-jährigen Krieges Brandschatzung durch Truppen des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar.
1640 Kaiserliche Truppen brennen die Stadt. Dabei werden zwei Rathäuser, Pfarrhaus, Schule, Kirche und Brauhaus als
abgebrannt genannt und 40800 Gulden an Schaden angegeben.
1694 Brand im Schaumbergischen Schloss.
1714 Ein Brand im Stadel der Witwe Margarete Schuberth greift auf acht Wohnhäuser und sechs Stadel in der Kronacher
Straße über, ausgelöst möglicherweise durch einen Knecht, einen "bekannten Erztobakraucher".
Es gibt verschiedene Gründe dafür, die das Ausbrechen von Bränden in früheren Zeiten begünstigten: Bis auf wenige
Ausnahmen waren die Bürgerhäuser bis weit ins 18. Jahrhundert überwiegend in Holzbauweise errichtet, an Stelle von
Öfen und Herden wurden offene Feuerstellen betrieben, dazu kamen die ebenfalls gefährlichen Lichtquellen wie Kienspan,
Kerzen, Öl- und Petroleumlampen. Auch waren die Häuser auf Grund der Beengtheit innerhalb des mittelalterlichen
Mauerrings dicht aneinander gebaut, so dass einem Brand oft die ganze Straßenzeile, ein ganzes Stadtviertel und nicht
selten der Großteil der Ansiedlung zum Opfer fiel. Nicht verwunderlich ist es deshalb, das Brandverhütungs- wie auch
Brandbekämpfungsmaßnahmen so alt sind wie die Geschichte menschlicher Ansiedlungen. So berichtet die Stadtrechnung
von 1631/32, dass die Feuerbeschauer, "so das Feuer unterschiedlich besichtigt", einen halben Gulden erhalten haben.
1665 wird beschlossen: "2. soll durch Jakob Kröner der Gemeinde und Wolf Deuerling der Edelmännischen wegen das
Feuerschauen vorgenommen werden."1753 erlässt die Regierung in Bamberg eine Verordnung betreffend Feuerschutz,
1851 die kgl. bayerische Regierung wegen Brandstiftungen usw. Aus den letzten Jahren vor der Gründung der Freiwilligen
Feuerwehr sind in den Ratsprotokollen besonders viele Nachrichten enthalten. Dabei gibt es beispielsweise Geld- bzw.
Arreststrafen, für solche die diesbezüglich fahrlässig gehandelt haben, z. B. wegen Tabakrauchens in der Scheune,
Gebrauch offenen Lichtes usw. 1854 wird beschlossen, die Feuerlöschgeräte sofort einer Untersuchung zu unterstellen
und 1855 wird Feuerschutz während der Ernte befohlen. Dazu sollen acht Bürger abwechselnd die Flur bewachen.
1856 wird eine neue Feuerlöschordnung genehmigt. 1857 wird angeordnet: "4. Die Nachtwächter haben auf Feuer und
Licht genau obacht zu geben, und wenn sie einen Brand entdecken, schleunigst die Hausbewohner aufmerksam zu machen,
sogleich aber auch Feueralarm zu machen." 1863 wird beschlossen, eine Feuerspritze in Bayreuth zu kaufen, was im
Gründungsjahr 1864 schließlich um 800 Gulden geschah. So war also bis 1864 die Brandvorsorge wie auch die
Brandbekämpfung ausschließlich die Aufgabe einer Löschmannschaft, die dem Stadtmagistrat unterstellt war. In der bereits
erwähnten neuen Feuerlöschordnung vom 24.11.1856 wurde deren Einsatz geregelt und dem jeweiligen Bürgermeister die
oberste Leitung zur Löschung, zur Täterermittlung und zur Verhütung neuer Gefahren übertragen. Im Einzelnen wurde
festgelegt:
· Kommandanten für die Wasserbeischaffungskolonnen wurden die Magistratsräte Martin Günther und Peter Arneth,
der Bürger Georg Schnapp und der Kaufmann Abraham Thurnauer.
· Feuerboten nach Ebneth, Burkersdorf, Hainweiher, Hain und Kirchlein: David Werkl und Philipp Metzler; nach Theisau,
Mainklein, Mainroth und auch Maineck: Kaspar Appel und Sebastian Pfautsch. Für Weidnitz und Strößendorf: Adam Mäuser
und Adam Pfautsch.
· Reitender Bote: Gastwirt Franz Brückner.
· Für die große Feuerlöschmaschine: Direktion Schmiedemeister Georg Reuß und Schlossermeister Johann Holhut,
dazu beigegeben 15 Mann zum Druckwerke und zur Beschaffung der Schläuche.
· Für die kleine Löschmaschine: Direktion Franz Gleißner und Johann Lutz, dazu vier Mann zum Druckwerke.
· Sturmläuten mit den Kirchenglocken: Kirchner Helmtrost, Johann Schmitt, Georg Stumpf, Sebastian Werkl und Martin
Werkl.
· Bewachung von Kirche und Pfarrhof: dem jeweiligen Pfarrer werden sieben Mann beigegeben.
· Rettung und Beschützung des Gemeindevermögens im Rathaus und der Reservekasse im Pfarrhaus: Magistratsräte
Zeitler und Hofmann sowie Stadtschreiber: Schröder.
1864 Zwei Jahre nach der Ernennung Bismarcks zum preußischen Ministerpräsidenten, sieben Jahre vor Gründung
des Zweiten Deutschen Reiches, erließ der damals gerade drei Jahre alte Turnverein einen flammenden Aufruf an die
Turner und Bürger:
(Siehe auch Originalabdruck)
Aufruf!
Turner und Bürger!
An uns Turner erging bereits seit Monat Dezember der Ruf von Bayerns Vororte (Landesvorstand), uns womöglich als
Feuerwehren dem allgemeinen Interesse nützlich zu machen und wo uns dieses wegen geringer Zahl oder Mittel nicht
möglich ist, im Einverständnisse mit der städtischen Löschmannschaft solche Feuerwehren zu errichten.
Das diese Aufforderung unserer Turnbrüder in Bayreuth von unserem Verein nicht unbeachtet bleiben soll zeigt unsere
heutige Versammlung, in welcher der Zweck dieses schönen Unternehmens besprochen werden soll.
Der Zweck des Turnvereins hier lautet nach Statuten wie folgt:
§1 1. Ausbildung des Körpers und Geistes auf dem Boden gesetzlicher Ordnung, frei von aller politischen Tendenz.
2. Hilfeleistung bei Abwendung aller vorkommenden allgemeinen Gefahren.
§2 Dieser Zweck wird erreicht durch Turn- und Rettungsübungen, Versammlungen und Thurntaten.
Dieser Punkt unserer Satzung § 1 Abs. 2 Hilfeleistung bei Abwendung aller vorkommenden allgemeinen Gefahren können
wir nur erzielen mit dem Anschlusse der städtischen Löschmannschaft, welche zu diesem Zwecke heute zur allgemeinen
Besprechung eingeladen ist, nebst der Beihilfe unserer städtischen Behörden, welche bereits schon das meiste durch
Anschaffung einer Löschmaschine zur Errichtung einer Feuerwehr beigetragen haben. Turnbrüder und Bürger!
Wollen wir zu diesem edlen Unternehmen einander die Hand reichen wo es sich um das Wohl eines jeden von uns handelt
wo Leben und Vermögen eines Jeden unserer Mitbürger uns anvertraut wird.
Es ist gewiss ein großer Sinn, unseren Mut und Kraft dem allgemeinen Wohle zu weihen.
Das von Seiten unseres wohllöblichen Stadtmagistrats hierzu freundlich die Hand geboten wird, ist nach Geschehenen
sicher zu erwarten.
Turnbrüder!
Ein ernstes Wort gilt Euch 84 Mann der mutigsten, kräftigsten Männer und Jünglinge gehören unserem Vereine an, wollen
wir zeigen, das der Turner nicht allein den Muth hat, im spielenden Schwunge Barren und Reck zu überfliegen oder ein
Klettergerüst zu besteigen. Nein!
Auch im fürchterlichen Ernste der Not im turnerischen Schwunge das brennende Dach des bedrohten Nebenmenschen zu
erklimmen und dort im Nu den wohltätigen Strahl des Wassers dem entfesselnden Element entgegen zu treten.
Darum tretet kühn und mutig zusammen reicht Euch die deutsche Bruderhand um in festem Verein ein geregeltes
eingeübtes Ganzes zu bilden, denn nur eine feste Einheit kann solch ein Werk erzielen.
Auf das Gelingen diese großen schönen Unternehmens bringe ich Euch allen von Bayerns Vororte
Ein dreifaches
Gut Heil
Möglicherweise bereits am nächsten Tag, jedenfalls 1864 24. Juli ...im Rathaus von Burgkunstadt entsteht folgendes
Protokoll: (Siehe auch Originalabdruck: ) Burgkunstadt, den 24. Juli 1864.
Nach vorheriger gestern stattgefundener Besprechung haben sich heute die unten bezeichneten auf dem Rathhause
versammelt und erklären dass sie dem Feuerwehrverein auf die Dauer eines Jahres unter den in den beiliegenden
Satzungen enthaltenen Bedingungen beitreten und hiermit freiwillig erklären, die an sie gestellten Anforderungen
getreulich erfüllen zu wollen.
Gleißner, Konrad Reuß, V. Karl, Karbacher, M.Weickert, J. Greim, Eber, Johann Günther, G. Popp, M. Fiedler, Johann
Pfeuffer, A. Lieb, Ignatz Bäumel, J. Herrmann, M. Müller, J. Appel, Fiedler, G. Dorsch.
In derselben Versammlung wurden auch Wahlen durchgeführt. Zum Hauptmann wurde der Kaufmann Franz Gleißner
und als Ausschussmitglieder Andreas Karbacher und Ignatz Bäumel gewählt. Von der Bestellung eines Vorstandes wird
nichts berichtet. Der Grund dafür mag sein, dass die Feuerwehr ja immer noch dem städtischen Löschdirektorium
untergeordnet war und eine Verselbständigung de facto noch nicht vollzogen war.
1864 28. Juli Dem Magistrat wird die Bildung einer Feuerwehr als Gesuch vorgelegt. Der diesbezügliche Beschluss lautet:
"Ist nichts dagegen zu erinnern, doch wird sich auf keine Unkosten eingelassen."
1864 6. August Durch das königliche Bezirksamt in Lichtenfels wird in einem Schreiben die Bildung einer freiwilligen
Feuerwehr in Burgkunstadt als einem "äußerst zweckmäßigen und löblichen Institut die vollste Anerkennung" gespendet
und die aufgestellten Satzungen als zweckmäßig erklärt. Offensichtlich aber fuhr man noch geraume Zeit zweigleisig, denn
es wurde zur Bedingung gemacht, dass die Feuerwehr dem städtischen Löschdirektorium unbedingt untergeordnet werden
müsse, da dieses für die Sicherheit und Rettung des gesamten öffentlichen und privaten Eigentums in Burgkunstadt
verbindlich und haftbar ist. Auch dürfte nicht der Turnverein, sondern nur die Kommune oder die Feuerwehr Eigentümer der
Requisiten werden.
Dabei war die damalige Ausrüstung denkbar dürftig: Diverse Leitern und Haken, eine ca. 20 Jahre alte große Löschmaschine
für Pferdebespannung und eine kleine, tragbare Löschmaschine mit nur geringer Strahlwirkung.
1864 8. August Nach jahrelangem Schriftverkehr mit vorgesetzten Behörden wird durch die Stadt eine moderne
Löschmaschine für 800 Gulden angeschafft. Für die Finanzierung musste die Stadt eine Grundrentenobligation verkaufen
und drei Jahre lang abzahlen. Die Wasserstrahlwirkung wurde mit 90 Fuß bei ununterbrochenem Wasserfluss und Windstille
angegeben.
Obwohl man sich am 28. 7. noch auf keinerlei Kosten einlassen wollte, beschloss der Magistrat im Oktober 1864 auf
Drängen der Feuerwehr, die Ausrüstung zu ergänzen. So wurden mehrer Leitern und Gurte für die Steiger angeschafft.
Trotzdem war die Ausrüstung immer noch mangelhaft. In einem Gesuch der Feuerwehr vom 12. Juni 1871, in welchem um
die Anschaffung von 300 Schuh guter Wasserschläuche gebeten wird, wird deutlich, dass man auf Grund der wenigen und
kurzen Schläuche nur ein nahe am Wasser gelegenes Haus besteigen konnte und demzufolge bei weiterer Entfernung vom
Wasser, die "Tätigkeit der Feuerwehr eine sehr eingeschränkte sein musste". Noch vor 1870 erscheinen als Vorstand sodann
Franz Gleißner und als Kommandant- Hauptmann Andreas Karbacher.
1870 Als Vorstand wird Johann Lutz genannt.
1871 Neuer Hauptmann ist Krienes.
1872 Offensichtlich waren Mitgliederstärke und Einsatzfreudigkeit großen Schwankungen unterworfen. So sank die
Mitgliederzahl von 45 Mann im Jahre 1872 auf 30 Mann 1874 ab. Dies zwang die Feuerwehr dazu, entsprechende Schritte
zu unternehmen:
1874 19. April In ihrer Generalversammlung bittet die Feuerwehr den Magistrat, eine Pflichtfeuerwehr ins Leben zu rufen,
"da die Feuerwehr bei einer so geringen Beteiligung nichts leisten kann, sollen die Übungen vorläufig sistiert und es dem
wohllöblichen Magistrat daher anheim gestellt werden, ob es ihm daran gelegen ist, dass die Feuerwehr daher sich auflösen
oder weiter fortbestehen soll. Zu letzterem Behufe soll dem wohllöblichen Magistrat das letzte Mittel, welches vor Verfall der
Feuerwehr schützen kann, zugleich mit Ersuchen es womöglich auszuführen, vorgestellt werden. Es möge der wohllöbliche
Magistrat eine Orts- Polizeiliche Vorschrift erlassen, dahin lautend:
Jeder hiesige männliche Einwohner vom 18. bis zum 40. Lebensjahre, der durch körperliches Gebrechen nicht daran
verhindert ist, muss sich der Feuerwehr daher als Rettungs- bzw. Druckmannschaft unterstellen. Derselbe muß jährlich
4 Hauptübungen mitmachen, ebenso bei allen vorkommenden Brandfällen anwesend und tätig sein. Wer ohne
Entschuldigung wegbleibt, verfällt einer Strafe von einem Taler respektive 3 Mark. Bei wiederholtem Wegbleiben wird
derselbe der Staatsanwaltschaft zu Bestrafung angezeigt."
1874 16. Juni Der Stadtmagistrat gibt dieser Empfehlung statt und erlässt eine Orts- Polizeiliche Vorschrift, nach welcher
jeder unverehelichte männliche Einwohner vom 17. bis zum 45. Lebensjahre und der nicht Mitglied der freiwilligen Feuerwehr
war, der Pflichtfeuerwehr beizutreten hatte. Die Pferdebesitzer mussten die Gespanne für die Spritze stellen und waren
turnusmäßig eingeteilt.
1874 Als Vorstand wird der Name Völk genannt.
1875 Reparatur der Löschmaschine.
1878 Brände: Haus Deuerling und Lager. Wieder wird bitter beklagt, daß die Schläuche nicht ausreichen.
1882 Vorstand Andreas Mühlhans, Hauptmann Joseph Arneth
1884 Brände: Haus Eber
1885 Brände: Gasthaus