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Rauchmelder retten Leben
Brandrauch ist in jeder Wohnung und für jeden Menschen ein ungebetener und vor allem unerbittlicher Gast.
Der entstehende Schaden ist unermesslich. In der Bundesrepublik sind pro Jahr mehr als 800 Tote bei Bränden in Wohnungen
und Eigenheimen zu beklagen. Brandrauch füllt innerhalb kurzer Zeit nach Brandausbruch eine Wohnung vollständig aus.
Der hohe Kohlenmonoxidgehalt im Rauch lässt schlafenden Personen bewusstlos werden. Häufig tritt der Erstickungstod
schon ein, bevor die Feuerwehr überhaupt alarmiert ist. Tun Sie etwas für die Sicherheit Ihrer Familie. Nutzen Sie im häuslichen
Bereich Rauchmelder als ein lebensrettendes Frühwarnsystem!
Rauchmelderpflicht?
In Bayern besteht eine Einbaupflicht für Rauchmelder:
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für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
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für bestehende Wohnungen ab 01.01.2018
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in Schlaf- und Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen (Fluchtweg)
Auch die Verantwortlichkeit wurde gesetzlich geregelt:
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für den Einbau: Eigentümer
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für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer
übernimmt die Wartung
Auch in allen anderen Bundesländern sind unter bestimmten Vorraussetzungen Rauchmelder Pflicht.
Und das ist gut so, denn Statistiken belegen es: nach Einführung einer Rauchmelderpflicht in den verschiedenen Staaten
sank die Zahl der Brandtoten bis zu 50%.
Auf eine Rauchmelderpflicht sollten Eigentümer daher aus eigenem Interesse nicht warten. Denn Rauchmelder kosten wenig
und verhindern im Brandfall großen Schaden!
Wo sind Rauchmelder vorgeschrieben?
In allen Miet- und Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhäuser, Reihenhäuser sind in Bayern Rauchmelder in
jedem Schlafraum, Kinderzimmer und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen.
Schlafende werden durch den Signalton auf eine drohende Gefahr aufmerksam gemacht.
In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt es sich, zusätzlich in jedem Stockwerk mindestens einen Rauchmelder vor dem
Schlafbereich zu montieren (Fluchtweg!).
Sichern Sie Ihre Kinder und sich mit Geräten, die man untereinander verbinden kann. Löst ein Rauchmelder den Alarm aus,
ertönt das Warnsignal auch über alle anderen Geräte. Rauchmelder sind an der Decke in der Mitte des jeweiligen Raumes
anzubringen. Dort können die Geräte im Fall eines Feuers eine optimale Frühwarnung gewährleisten.
Kleinwohnung
3- Zimmerwohnung
Wohnhaus
Wie funktionieren Rauchmelder?
Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden.
Rauchwarnmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet,
werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch ein, werden die
Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dadurch erkennt der Melder den Brandrauch und löst das
laute Warnsignal so lange aus, bis die Kammer wieder rauchfrei ist.
Personen, die sich in einer Brandwohnung befinden,
können schnell und situationsbezogen reagieren - die eigene Familie in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren,
Mitbewohner im Haus warnen oder den Entstehungsbrand bekämpfen. Im Notfall gibt ein Rauchmelder Ihnen Zeit,
all das zu erledigen.
Wie montiert man Rauchmelder?
Keine Angst vor schwierigen "Operationen" - die Geräte werden mit ausführlicher Gebrauchsanweisung und Montageanleitung,
also montagefertig mit Batterie, Schrauben und Dübeln, geliefert. In aller Regel müssen die Rauchmelder nur mit zwei kleinen
Schrauben in die Decke geschraubt werden, bzw. es wird eine kleine Grundplatte an der Decke befestigt, in der ein Rauchmelder
arretiert wird. Also einfach an die Decke schrauben und fertig.
Mittlerweile gibt es im Handel auch alternativen zum Schrauben: Magnethalterungen werden an Decke und Rauchmelder geklebt.
Die Klebestreifen können je nach Bedarf (Wohnungswechsel, o.ä.) wieder entfernt werden.
Gibt es auch Rauchmelder für Gehörlose?
Ein “normaler” Rauchmelder kann einem Gehörlosen Menschen nicht helfen. Für Gehörlose gibt es spezielle Rauchmelder,
die mit einer Blitzleuchte und einem Rüttelkissen verbunden werden können.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Gehörlosen seit Mitte 2014 für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage
bezahlen, so entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in seinem am 20.08.2014 veröffentlichten Urteil.
Worauf Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten sollten!
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VdS- Prüfung nach DIN EN 14604 (10.2005)
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Empfehlung: Achten Sie auf das Qualitätsprüfzeichen “Q”
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Zusammenschaltbarkeit durch Draht oder Funk
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Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
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Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
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Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
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Testknopf zur Funktionsüberprüfung
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Preis je nach Leistungsmerkmalen und Anbieter zwischen 5,- Euro und 50,- Euro
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Für Gehörlose gibt es auch Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtung und Rüttelkissen verbunden werden können.
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Testen Sie die Funktionsfähigkeit Ihres Gerätes in regelmäßigen Abständen mit Hilfe des eingebauten Prüfknopfes.
Wo bekommen Sie einen Rauchmelder?
In Burgkunstadt erhältlich in Elektrofachhandel, im Brandschutz- und Sicherheitsfachhandel sowie in Baumärkten.
Erfahren Sie mehr über Rauchmelder unter
www.rauchmelder-lebensretter.de
Sie haben weitere Fragen zum Thema Rauchmelder? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt