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Silvester Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonders häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps:     Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren! Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen! Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren. Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten. In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen! Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen! Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.     Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche): Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. - Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen. Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene): Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Zündung nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt. Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!     Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegen lassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.     Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg vom Balkon aus. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Bitte beachten Sie auch, dass die Raketen und Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Böller (egal welcher Größe), Raketen und Geschosse aus Schreckschusswaffen nie gegen Menschen und Tiere richten.   "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)  Wenn ein Entstehungsbrand beim ersten Löschversuch nicht gelöscht werden konnte: Raum verlassen Türen schließen Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren Feuerwehr erwarten und einweisen   Achtung: Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser, Schnee oder Eis mindestens 10 Minuten lang kühlen! Ihre Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt
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